Grüezi · Bonjour · Buongiorno — von der Schweiz in die USA

Ihr Schritt in die USA, auf amerikanischer Seite betreut.

Privello ist US-Kanzlei für Geschäftseinwanderung und Datenschutz für Schweizer Unternehmen. Wir bringen Ihre Mitarbeitenden mit dem passenden Visum in die USA und halten Ihre Datenflüsse nach revDSG rechtskonform — eine Kanzlei, die beide Seiten des Atlantiks koordiniert.

E-1-/E-2- & L-1-Visa revDSG & Swiss–U.S. DPF Zugelassen in Texas, USA

Zwei Seiten einer Expansion

Menschen und Daten — rechtssicher in die USA

Schweizer Unternehmen — von Zürich und Zug bis Basel und Genf — stehen beim Schritt in die USA vor zwei amerikanischen Hürden zugleich: Das Team muss einreisen dürfen, und Personendaten müssen fliessen, ohne das revidierte Datenschutzgesetz zu verletzen. Privello deckt beides von der US-Seite ab — statt zwei Kanzleien, die nie miteinander sprechen.

US-Einwanderung

Die Schweiz ist Vertragsstaat der USA — das eröffnet Wege, die vielen anderen Ländern fehlen. Wir wählen das Visum, das zum Vorhaben passt, und führen das Verfahren.

Einwanderungswege

Datenschutz

Das revDSG steht ausserhalb der DSGVO der EU und hat eigene Übermittlungsregeln. Wir dokumentieren einen rechtskonformen Datenweg Schweiz–USA und stimmen ihn auf den Umzug ab.

Transfers Schweiz–USA

US-Einwanderung für Schweizer Unternehmen

Der Vertragsvorteil der Schweiz

Die Schweiz verfügt sowohl über ein E-1- (Treaty Trader) als auch ein E-2-Abkommen (Treaty Investor) mit den USA. Für ein Schweizer Unternehmen, das mit den USA handelt oder dort investiert, ist das oft der direkteste Weg, Führungskräfte und Schlüsselpersonal vor Ort einzusetzen — ohne den Lotterie- und Quotendruck anderer Kategorien.

Die Wege, die wir am häufigsten nutzen

  • E-2 Treaty Investor — für Schweizer Inhaber und Schlüsselmitarbeitende, die mit einer echten Investition eine US-Niederlassung aufbauen.
  • E-1 Treaty Trader — wenn substanzieller, laufender Handel zwischen der Schweiz und den USA besteht.
  • L-1 Konzerntransfer — für Führungskräfte, Manager oder Spezialisten, die von der Schweizer Einheit in ein US-Büro wechseln, auch in ein ganz neues.
  • O-1 — für Personen mit ausserordentlichen Fähigkeiten, wenn das besser passt als ein Unternehmensweg.
  • Aufbau eines neuen US-Büros — Einwanderungs-, Gesellschafts- und Timing-Fragen aus einer Hand.

E-1- und E-2-Visum im Detail

L-1-Konzerntransfer im Detail

Zur vollständigen Immigration-Praxis auf privello.com (auf Englisch)

Datenschutz · revDSG

Die Schweiz ist nicht die EU — das zeigen auch die Datenregeln

Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR. Massgeblich ist das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), in Kraft seit September 2023 und beaufsichtigt durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Es folgt der DSGVO im Geist — ist aber ein eigenes Gesetz; ein DSGVO-Programm lässt sich selten eins zu eins übertragen.

Der Übermittlungsweg Schweiz–USA

Übermittelt ein Schweizer Unternehmen Personendaten in die USA, stützt es sich auf das eigene Schweizer Regime — einschliesslich des Swiss–U.S. Data Privacy Framework für zertifizierte US-Empfänger — oder auf SCC-äquivalente Klauseln mit einer Transfer-Folgenabschätzung. Privello hilft, den passenden Weg zu wählen und zu dokumentieren — auf der US-Seite.

Was Privello übernimmt

  • US-seitige Datenschutzstrategie für Schweizer Unternehmen
  • Übermittlungsmechanismen Schweiz–USA, einschliesslich Swiss–U.S. DPF
  • Analyse, wo ein DSGVO-Programm revDSG-Anpassungen braucht
  • Abstimmung der Datenarbeit auf den Einwanderungszeitplan
  • Koordination mit qualifizierten Schweizer Anwälten bei Fragen des Schweizer Rechts

revDSG und Datentransfer USA im Detail

Unser vollständiges revDSG-Briefing (auf Englisch)

Warum Privello

Eine Kanzlei auf der amerikanischen Seite

Eine Schweizer US-Expansion landet meist bei einem Einwanderungsanwalt und einer Datenschutzanwältin, die nie miteinander sprechen. Privello hält beides in einer Hand — damit Visumszeitplan und Datentransfer-Dokumentation zueinander passen, statt sich später zu widersprechen.

Kann ein Schweizer Unternehmen mit einem Vertragsvisum in die USA?

Ja. Die Schweiz verfügt sowohl über ein E-1- (Treaty Trader) als auch ein E-2-Abkommen (Treaty Investor) mit den USA. Qualifizierte Schweizer Unternehmen und ihre Mitarbeitenden können diese Wege neben dem L-1-Konzerntransfer nutzen.

Erlaubt das revDSG Schweizer Unternehmen die Datenübermittlung in die USA?

Ja — über das eigene Schweizer Übermittlungsregime, einschliesslich des Swiss–U.S. Data Privacy Framework für zertifizierte US-Empfänger, oder über SCC-äquivalente Mechanismen mit einer Transfer-Folgenabschätzung.

Arbeiten Sie auf Deutsch, Französisch oder Italienisch?

Diese Seite ist auf Deutsch; unsere US-Eingaben und die Beratung erfolgen auf Englisch, der Arbeitssprache der US-Behörden. Mit Ihren Schweizer Beratern koordinieren wir gerne in deren Arbeitssprache.

Praktiziert Privello Schweizer Recht?

Nein. Patrick Smith ist in Texas, USA, zugelassen. Privello übernimmt die US-Seite und koordiniert qualifizierte Schweizer Anwälte, wo Schweizer Recht massgeblich ist.

Der erste Schritt

Sprechen wir über Ihren US-Schritt

Erzählen Sie uns, was Sie planen — wen Sie in die USA bringen, Ihren Zeitplan und wie Daten zwischen der Schweiz und den USA fliessen. Wir zeigen Ihnen im ersten Gespräch die realistischen Optionen auf, Einwanderung und Datenschutz zusammen.

Oder telefonisch: +1 (214) 620-9200.