US-Einwanderung · Vertragsvisa

E-1- und E-2-Visum für Schweizer Unternehmen

Die Schweiz gehört zu den Ländern mit einem E-1- und einem E-2-Abkommen mit den USA. Für Schweizer Inhaber und Unternehmen ist das oft der direkteste Weg in den amerikanischen Markt — ohne Lotterie, ohne Quote.

Die Antwort in einem Satz

Ein Schweizer Unternehmen, das substanziell mit den USA handelt (E-1) oder substanziell in ein US-Geschäft investiert (E-2), kann Inhaber, Führungskräfte und unverzichtbare Fachkräfte mit einem E-Visum in die USA entsenden — mehrjährig gültig und unbegrenzt verlängerbar, solange die Voraussetzungen bestehen.

Warum das E-Visum der Schweizer Vorteil ist

Viele bekannte US-Arbeitsvisa sind kontingentiert: Das H-1B wird verlost, andere Kategorien haben lange Wartezeiten. E-Visa kennen weder Lotterie noch Jahresquote. Sie stehen nur Staatsangehörigen von Vertragsstaaten offen — und die Schweiz ist einer davon, für beide Kategorien. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen zu mindestens 50 Prozent in Schweizer Hand ist und die entsandte Person die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt.

E-2 Treaty Investor: die Investitionsroute

Das E-2-Visum passt, wenn ein Schweizer Unternehmen oder eine Schweizer Unternehmerin eine US-Gesellschaft aufbaut oder übernimmt. Die Kernvoraussetzungen:

  • Substanzielle Investition — keine gesetzliche Mindestsumme, aber der Betrag muss im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Vorhabens erheblich sein und einem echten Verlustrisiko unterliegen.
  • Reales, aktives Geschäft — eine tatsächlich operative Gesellschaft, nicht blosse Kapitalanlage oder Immobilienbesitz.
  • Mehr als Broterwerb — das Geschäft muss mehr abwerfen, als nur den Lebensunterhalt der Investorin zu decken, oder messbar Arbeitsplätze schaffen.
  • Leiten und lenken — die Investorin muss das Unternehmen entwickeln und führen; Mitarbeitende brauchen eine Führungs- oder Schlüsselfunktion.

E-1 Treaty Trader: die Handelsroute

Das E-1-Visum passt, wenn bereits laufender Handel zwischen der Schweiz und den USA besteht — Waren, Dienstleistungen oder Technologie. Verlangt wird substanzieller, kontinuierlicher Handel, wobei mehr als die Hälfte des internationalen Handelsvolumens des Unternehmens auf die USA entfallen muss. Anders als beim E-2 ist keine neue Investition nötig; das bestehende Handelsgeschäft trägt den Antrag.

E-Visum, L-1 oder H-1B?

  • E-1/E-2 — für schweizerisch gehaltene Unternehmen; keine Quote, unbegrenzt verlängerbar, Ehepartner arbeitsberechtigt. Gebunden an die Schweizer Nationalität des Unternehmens.
  • L-1 — für Konzerntransfers unabhängig von der Eigentümernationalität; erlaubt den Schritt zur Green Card ohne Konflikt. Mehr dazu auf unserer L-1-Seite.
  • H-1B — quotiert und verlost; für Schweizer Expansionen selten die erste Wahl, wenn E oder L offenstehen.

So läuft das Verfahren ab

E-Visumanträge Schweizer Staatsangehöriger werden bei der US-Botschaft in Bern geprüft. Privello erstellt das vollständige Registrierungs- und Antragsdossier — Eigentümerstruktur, Investitions- oder Handelsnachweise, Businessplan, Organigramm — und bereitet Antragstellende auf das persönliche Interview vor. Bei jeder Einreise wird der Aufenthalt in der Regel für zwei Jahre gewährt; das Visum selbst ist mehrjährig gültig und verlängerbar.

Was Privello übernimmt

  • Strategie: E-1, E-2 oder L-1 — welche Route trägt Ihr Vorhaben am besten?
  • Strukturierung der US-Gesellschaft und der Investition mit Blick auf die Visumsvoraussetzungen
  • Vollständiges Antragsdossier für die US-Botschaft in Bern
  • Interview-Vorbereitung für Inhaber und entsandte Mitarbeitende
  • Verlängerungen und Statuswechsel, wenn das US-Geschäft wächst

Vertiefung auf privello.com (auf Englisch)

Häufige Fragen

E-1/E-2 für Schweizer Unternehmen — kurz beantwortet

Hat die Schweiz ein E-2-Abkommen mit den USA?

Ja. Die Schweiz verfügt sowohl über ein E-1- (Treaty Trader) als auch ein E-2-Abkommen (Treaty Investor) mit den USA. Schweizer Staatsangehörige und mehrheitlich schweizerisch gehaltene Unternehmen können beide Kategorien nutzen.

Wie hoch muss die Investition für ein E-2-Visum sein?

Das Gesetz nennt keine feste Summe. Die Investition muss substanziell im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Vorhabens sein, tatsächlich eingesetzt oder unwiderruflich gebunden und einem echten Verlustrisiko ausgesetzt. Ob ein Betrag genügt, hängt vom Geschäftsmodell ab.

Wie lange gilt ein E-Visum und ist es verlängerbar?

E-Visa sind mehrjährig gültig und können unbegrenzt verlängert werden, solange das Unternehmen die Voraussetzungen weiter erfüllt. Bei jeder Einreise wird der Aufenthalt in der Regel für zwei Jahre gewährt.

Dürfen Ehepartner mit einem E-Visum in den USA arbeiten?

Ja. Ehepartner von E-1- und E-2-Visuminhabern gelten in den USA als arbeitsberechtigt und können für jeden Arbeitgeber tätig sein. Kinder unter 21 Jahren können mitreisen und die Schule besuchen.

Wo wird das E-Visum für Schweizer beantragt?

E-Visumanträge Schweizer Staatsangehöriger werden bei der US-Botschaft in Bern eingereicht und dort in einem persönlichen Interview geprüft. Privello bereitet das Registrierungsdossier vor und begleitet die Vorbereitung auf das Interview.

Der erste Schritt

Passt E-1 oder E-2 zu Ihrem Vorhaben?

Schildern Sie uns Ihr US-Projekt — Handel, Investition, Team und Zeitplan. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, welche Route realistisch trägt.